Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines

(1) Die Lasisto GmbH, im weiteren Verlauf Lasisto genannt, erbringt ihre Dienstleistungen – mit Ausnahme des Online-Dienstes QR Connect (QR-Code-Plattform) – ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Lasisto diese schriftlich bestätigen. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, welche diesen entgegenstehen, wird hiermit widersprochen.

(3) Angebote sind in allen Teilen freibleibend. Sofern seitens des Vertragspartners Änderungen des Angebotes erforderlich sind, ist hierauf schriftlich hinzuweisen.

(4) Nur schriftliche Vertragsannahmen, Bestellungen und Änderungen sind gültig. Nebenabreden, Vorbehalte sowie sonstige Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die schriftliche Bestätigung durch Lasisto.

 

 

§ 2 Leistungen

(1) Der Umfang der Leistungen und die geschuldete Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Beauftragung in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen.

(2) Leistungen, die Lasisto, kostenfrei erbringt, können jederzeit ersatzlos eingestellt werden. Der Auftraggeber wird hierüber spätestens vierundzwanzig Stunden vor Einstellung der Leistung schriftlich informiert.

(3) Der Auftraggeber hat Lasisto unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn sich seine eigenen An-, Vorgaben oder Anforderungen als fehlerhaft, unvollständig, mehrdeutig oder undurchführbar erweisen.

(4) Bei Änderungswünschen durch den Auftraggeber prüft Lasisto deren Auswirkung auf die in der Beauftragung vereinbarten Leistungen, Vergütungen und Termine. Lasisto informiert den Auftraggeber über Abweichungen und unterbreitet bei Bedarf ein ergänzendes Angebot.

(5) Lasisto ist berechtigt, Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen zu lassen.

(6) Bei der Erstellung von Webauftritten und Webanwendungen – insbesondere bei solchen für mobile Endgeräte – kann das Arbeitsergebnis in Funktionsumfang und Darstellung geräte- und browserabhängig sein. Der Auftraggeber hat, sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, kein Anrecht auf die Bereitstellung einer Funktion, einer Darstellung auf einem bestimmten Gerät, in einem bestimmten Browser.

(7) Der Auftraggeber erkennt an, dass eine 100-prozentige Verfügbarkeit eines Webauftritts, einer Webanwendung nicht zu realisieren ist. Lasisto bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Anbieters stehen (wie beispielsweise Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste führen.

 

 

§ 3 Termine

(1) Verbindliche Termine sind als solche ausdrücklich und schriftlich festzulegen.

(2) Lasisto hat keine Verzögerungen zu vertreten, die auf höhere Gewalt und Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers zurückzuführen sind. Hierzu zählt beispielsweise die Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber. Führen durch den Auftraggeber verschuldete Verzögerungen zu einem Mehraufwand, wird dieser dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

 

§ 4 Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet.

(2) Der Auftraggeber stellt für die Durchführung von Aufträgen fachkundige eigene Mitarbeiter in angemessener Zahl zur Verfügung. Es ist mindestens ein Mitarbeiter namentlich zu benennen, der für den Zeitraum der Leistungserbringung berechtigt ist, im Namen des Auftraggebers verbindliche Angaben zu machen und Entscheidungen zu treffen.

(3) Informationen, Daten und Materialien, die für die Umsetzung des Auftrages notwendig sind, werden Lasisto rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Erfordert das angelieferte Material eine Konvertierung oder sonstige Aufbereitung, werden diese nach Ankündigung in Rechnung gestellt.

(4) Aufwände auf Auftraggeberseite im Zusammenhang mit den Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

 

§ 5 Abnahme

(1) Abnahmepflichtige werkvertragliche Leistungen werden dem Auftraggeber in abnahmefähiger Weise zur Verfügung gestellt bzw. zugänglich gemacht. Der Auftraggeber wird zur Abnahme schriftlich aufgefordert.

(2) Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abnahmeaufforderung die Abnahme schriftlich zu bestätigen oder schriftlich abzulehnen. Verstreicht diese Frist, gelten die Leistungen als abgenommen.

(3) Erklärt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Leistungen nicht als abgenommen oder zurückgewiesen, gelten diese auch bei Vorliegen wesentlicher Mängel als abgenommen, sofern er auf diese Wirkung bei der Aufforderung zur Abnahme hingewiesen wurde.

(4) Abnahmeverweigerungen müssen in jedem Fall schriftlich begründet werden. Hierfür gilt eine Frist von sieben Kalendertagen nach Verweigerung der Abnahme. Bleibt eine solche form- und fristgerechte Begründung aus, so gilt die Verweigerung als zurückgenommen.

(5) Bei der Abnahmeprüfung festgestellte und durch Lasisto zu vertretende Mängel sind von Lasisto unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Werktagen, und auf eigene Kosten zu beseitigen.

(6) Unerhebliche Mängel, die Funktion und Nutzungsmöglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, hindern die Abnahme nicht.

(7) Webauftritte und Webanwendungen werden erst dann übergeben oder in den Produktivbetrieb genommen, wenn die Abnahme erfolgt ist.

 

 

§ 6 Vergütung

(1) Lasisto ist berechtigt, bei Auftragserteilung bis zu 50 % des Auftragswertes als Anzahlung in Rechnung zu stellen.

(2) Rechnungen werden, sofern nicht anders schriftlich geregelt, sofort und ohne Abzug nach Rechnungsstellung fällig.

 

 

§ 7 Reisekosten

(1) Fallen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung Reise- und Übernachtungskosten, Spesen sowie sonstige Auslagen an, werden diese wie folgt dem Auftraggeber berechnet: Reisekosten mit eigenem PKW: 51 Cent/km; Flüge, Bahnreisen, Mietwagen, Übernachtungen, sonstige Aufwändungen: nach Belegen.

(2) Reisezeiten sind zu 100 % als Leistungszeiten zu vergüten.

 

 

§ 8 Gewährleistung

(1) Die Vertragspartner sind sich bewusst, dass Software und Webauftritte nach derzeitigem Stand der Technik nicht gänzlich frei von Mängeln erstellbar sind.

(2) Sofern technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben als verbindlich gelten sollen, müssen diese schriftlich festgehalten werden. Allgemeine Angaben in Printmedien oder dem Webauftritt von Lasisto sind nicht als Beschaffenheitsgarantie zu verstehen.

 

 

§ 9 Haftung

(1) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet Lasisto nach den gesetzlichen Vorgaben.

(2) Lasisto haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

(3) Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(4) Die Haftungssumme beträgt maximal den vereinbarten Auftragswert. Dem Auftraggeber steht es frei, einen tatsächlich höheren Schaden nachzuweisen.

(5) Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

(6) Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Lasisto.

 

 

§ 10 Verletzung von Rechten

(1) Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass die von ihm zugänglich gemachten Inhalte oder Verweise auf eigene oder fremde Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Das gilt insbesondere für Verstöße gegen das Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht.

(2) Von Ersatzansprüchen Dritter stellt der Auftraggeber Lasisto hiermit frei.

 

 

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Sofern nicht schriftlich abweichend geregelt, erwirbt der Auftraggeber mit der vollständigen Bezahlung der Auftragssumme alle übertragbaren Nutzungsrechte entsprechend der vertraglich vereinbarten Verwendung.

(2) Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei Lasisto.

 

 

§ 12 Presseerklärung

(1) Lasisto darf den Auftraggeber öffentlich als Referenz nennen.

(2) Lasisto darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

 

 

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen in ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung muss für diesen Fall mit anfänglicher Wirkung eine solche treten, die dem beabsichtigten Sinn und Zweck aller Vertragspartner entspricht und ihrem Inhalt nach durchführbar ist.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

(3) Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Köln.

 

 

Stand: 31.10.2011